Der Hesteller AUDI bietet Sondernachlässe beim Neuwagenkauf auf Basis der "Unverbindlichen Preisempfehlung" ("Listenpreis") an. Den Rabatt gibt's dann über den Händler, der in der Regel eine Rückvergütung über den Hersteller erhält.
Das Fahrzeug muss in die Lebenswelt der behinderten Person passen!
Bedeutet: Wenn ein 70 jähriger einen TT, ein Fahrzeug mit S-Line / als RS oder ein 100% Gehbehinderter ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe oder generell über 90 jährige ein Fahrzeug bestellen, sei es schon recht unwahrscheinlich, dass das Fahrzeug auch für diejenigen Personen bestimmt sei.
Ab 2015 muss neben der Einreichung aller bisherigen Unterlagen auch die Bezahlung vom Konto der behinderten Person erfolgen und diese Personen müssen auch zwingend bei der Fahrzeugabholung dabei sein!!! Eine Vollmacht reicht nicht mehr aus!!!
Zudem sollten die Initialen der Kennzeichen nicht andeuten, dass das Fahrzeug für eine andere Person bestimmt sein könnte.
Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung ab 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)
Bis auf Weiteres sind diese Konditionen auch ohne zusätzliches Merkzeichen gültig!
Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden.
Mindesthaltedauer: 12 Monate
Zulassung auf Behinderten selbst
Maximal 1 Fahrzeug pro Jahr kann bezogen werden
Behinderte Person muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein