Audi Eroberungsprämie - Für Kunden mit Fremdfabrikat
Als Käufer eines Audi Neuwagens erhalten Sie bei allen Kundengruppen außer der Kurzzeitzulassung einen zusätzlichen Rabatt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie sind im (Vor) Besitz eines PKW einer Fremdmarke, außer Porsche, Audi, Skoda, Seat und Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge.
- Das Altfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein und darf frühestens 1 Monat vor Auftragseingang des Neufahrzeuges veräußert oder abgemeldet worden sein.
Zwischen Alt- und Neufahrzeughalter muss eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:
Privatkunden
Personenidentität
Gewerbliche Kunden (kein Firmengroßkunden)
Gleicher Firmenname oder gleicher Geschäftszweck
Gleicher Standort (Firmengelände) und gleicher Geschäftszweck
Unsere Datenbank bietet keine weitere Möglichkeit diese Prämie darzustellen. Wenn Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Altfahrzeuges mit dem Auftrag der jeweiligen Kundengruppe einsenden, werden wir den zusätzlichen Eroberungsrabatt berücksichtigen!