Skoda Eroberungsprämie - Für Kunden mit Fremdfabrikat
Als Käufer eines Skoda Neuwagens erhalten Sie einen zusätzlichen Nachlass, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie sind im (Vor) Besitz eines PKW einer Fremdmarke, außer Porsche, Audi, Skoda, Seat, Cupra und Volkswagen / Volkswagen Nutzfahrzeuge.
- Das Altfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein und darf frühestens 1 Monat vor Auftragseingang des Neufahrzeuges veräußert oder abgemeldet worden sein.
- Das Altfahrzeug wird vom Vertragshändler NICHT in Zahlung genommen, es genügt der Nachweis.
Zwischen Alt- und Neufahrzeughalter muss eine der folgenden Kriterien erfüllt werden:
Privatkunden
Gewerbliche Kunden (kein Firmengroßkunden)
- Gleicher Firmenname oder gleicher Geschäftszweck
- Gleicher Standort (Firmengelände) und gleicher Geschäftszweck
Benötigte Dokumente
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Unsere Datenbank bietet keine weitere Möglichkeit diese Prämie darzustellen. Wenn Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Altfahrzeuges mit dem Auftrag einsenden, werden wir den zusätzlichen Eroberungsrabatt berücksichtigen!