Gewerbebonus - Professional Class Prämie


Für Gewerbetreibende und Freiberufler gibt es beim Kauf eines VW Neuwagens eine zusätzliche Prämie - zusätzlich zu dem bereits gewährtem Neuwagenrabatt!

Die Vorzüge der Volkswagen Professional Class genießen Sie, wenn Sie Gewerbetreibender sind, weder aktiv noch passiv einen Volkswagen Großkundenvertrag nutzen, als selbstständiger Freiberufler arbeiten, zur Kategorie der selbstständigen Land- und Forstwirte zählen oder ein eingetragener Verein beziehungsweise Genossenschaft sowie Stiftung sind.

Als Nachweis Ihrer Tätigkeit gelten:

Gewerbetreibende

Selbstständige Freiberufler

Bei Freiberuflern muss der Steuerberater eine Vollerwerb-Selbstständigkeit des Bestellers nachweisen und bestätigen. Der Nachweis muss aktuell sein, d. h. nicht älter als einen Monat vor der Bestellung erstellt worden sein.

Wortlaut des Nachweises:
Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Herr / Frau Mustermann eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit

unter der Firmierung „ Mustermann“ Musterstrasse 1, in Musterstadt ausübt.

Herr / Frau Mustermann wird beim Finanzamt Musterstadt unter der Steuernummer 123456 geführt.

Selbstständige Land- und Forstwirte

Eingetragene Vereine und Genossenschaften

Stiftungen

Alternativ dazu werden jeweils auch Umsatzsteuernachweise oder Bescheinigungen des Steuerberaters anerkannt. Zusätzlich erforderlich ist in jedem Fall die schriftliche Erklärung über das Vorliegen einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt für selbstständige Tätigkeiten. Das entsprechende Formular hält Ihr Volkswagen Partner für Sie bereit. Dieses Formular legen Sie bitte bei der Fahrzeugbestellung vor.

WICHTIG: Die Prämie gilt nur für „Vollerwerb“ – Selbstständige, also z. B. keine „Nebenerwerbs-Selbstständige“ mit einem Gewerbeschein, die z. B. eine Photovoltaikanlage o. ä. betreiben!

Bei einem Auftrag benötigen wir immer direkt auch gut lesbare Kopien der Gerwerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges und des Personalausweises vom Inhaber, bzw. Geschäftsführers!
Die Zulassung des Bestellfahrzeugs MUSS auf die Firma, den Inhaber bzw. Freiberufler oder Land-/Forstwirt erfolgen.